Wenn Sie auf Mallorca eine Immobilie erwerben, fällt wie auch in Deutschland eine Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer ist in Spanien jedoch eine Vermögensübertragungssteuer und heißt dort impuesto sobre transmisiones patrimoniales abgekürzt ITP. Die ITP kann von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden und liegt bei 6 oder 7%.
Kaufen Sie ein Neubauobjekt direkt vom Bauunternehmer fällt keine ITP an. In diesem Fall bezahlen Sie dann nur die Mehrwertsteuer (IVA = impuesto sobre el valor anadido) in Höhe von 16% für den Kauf von Bauland oder Geschäftsgrundstücken und 7% für den Kauf von Eigentumswohnungen und Häusern.